Neu auf der Internetseite unserer Gemeinde:
Unter dem Punkt "Rathaus" haben wir eine neue Seite "Fundbüro" eingerichtet.
Besuchen Sie die Rhön doch auch einmal im Winter
Genießen Sie erholsame Tage in Ehrenberg (Rhön) - etwa bei einem Winterspaziergang, beim Langlauf oder beim Skifahren auf der Piste! Verschiedene Skigebiete, sowohl für Anfänger als auch für Profis, sowie zahlreiche Langlaufloipen liegen unmittelbar in der Nähe.
Unsere Gastgeber heißen Sie herzlich willkommen! Gerne senden wir Ihnen unsere Prospekte zu. Sie können uns auch unter der Tel. 06683/9601-12 anrufen!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihre Tourist-Information Ehrenberg (Rhön)
Seien Sie immer auf dem neuesten Stand über folgende Schneetelefone:
| Hessen (Wasserkuppe) | Tel.: 06654/1211 |
| Bayern (Kreuzberg) | Tel.: 09772/212 |
Aktuelle Informationen finden Sie unter den folgenden Internetseiten:
http://www.skilifte-wasserkuppe.de
Die nächste Blutspendeaktion des Deutschen Roten Kreuzes wird am
| 25. Februar 2012 |
| in Ehrenberg-Wüstensachsen, im Bürgerhaus |
| von 16.30 bis 20.30 Uhr |
durchgeführt.
Die nächste öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) findet statt am:
| Donnerstag, 01.03. 2012, um 20.00 Uhr im DGH Seiferts |
Tagesordnung:
gez. Peter Kirchner
(Vorsitzender der Gemeindevertretung)
Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am
Dienstag, 06. März 2012, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses
statt.
Tagesordnung:
gez. Dieter Neumann
(Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem bereits die ersten Schneefälle eingesetzt und Nachtfröste für Glätte gesorgt haben, möchten wir auf die Pflichten nach unserer Straßenreinigungssatzung hinweisen. Die Verpflichteten haben danach in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege rechtzeitig mit geeignetem Material abzustreuen, dass keine gefährliche „Rutschbahnen“ entstehen können.
Wer sind die Verpflichteten?
Hier sind in erster Linie die Grundstücks- und Wohnungseigentümer zu nennen. Das bedeutet, dass auch vor unbebauten Grundstücken in der Ortslage geräumt und gestreut werden muss. Wer seinen Pflichten selbst nicht nachkommen kann, muss daher jemanden beauftragen.
Besondere Regelungen sieht unsere Satzung vor, wenn Straßen nur einen Gehweg haben. In Jahren mit ungerader Endziffer sind die Eigentümer der gegenüber liegenden Grundstücke, in Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Räum- und Streudienst verpflichtet.
Können bei Unfällen vernachlässigte Räum- und Streupflichten nachgewiesen werden, ergeben sich gegen den Grundstückeigentümer unter Umständen erhebliche Haftungsansprüche.
Die Räum- und Streupflicht ergibt sich aus den §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung, die auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.
In der Gemeindeverwaltung ist Herr Werner Reinhardt (Tel.: 06683/9601-18) zuständiger Sachbearbeiter.
Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,
in ihrer Sitzung am 27. Sept. 2011 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) beschlossen, auf der gemeindeeigenen Homepage eine Plattform für zu veräußernde Bauplätze, Immobilien sowie freie Mietwohnungen in Ehrenberg (Rhön) zu schaffen.
Interessierte Eigentümer können sich hier ein Formular downloaden oder sich im Rathaus einen solchen Vordruck abholen, in dem genauere Informationen zur Grundstücks-/Wohnungsgröße, Kontaktdaten, evtl. Angabe von Preisen usw. einzutragen sind. Auf Wunsch kann auch ein Foto (jpg-Format) veröffentlicht werden. Die Angebote werden dann auf der Internetseite der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) veröffentlicht.
Eine Vermittlungsgebühr wird nicht erhoben.
Ihre Gemeindeverwaltung
Lust auf Urlaub in Ehrenberg? Bestellen Sie hier Ihre Urlaubsprospekte.